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Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein gesetzlich gefordertes Dokument, das die Zugänglichkeit digitaler Angebote transparent dokumentiert. Basierend auf §12b BGG und §7 BITV 2.0 sowie der EU-Richtlinie 2018/1523 müssen öffentliche Stellen und größere Unternehmen diese Erklärung bereitstellen und jährlich aktualisieren.

Eine zentrale Anforderung ist die Erreichbarkeit: Die Erklärung muss von der Startseite und jeder Unterseite einer Website zugänglich sein. Die Erklärung basiert auf einer faktenbasierten Bewertung der Barrierefreiheit und muss selbst in einem barrierefreien, maschinenlesbaren Format vorliegen. Sie dokumentiert transparent den Status quo: Welche Bereiche sind bereits barrierefrei gestaltet? Wo bestehen noch Einschränkungen? Bei nicht vollständig barrierefreier Gestaltung sind die betroffenen Bereiche konkret zu benennen, die Gründe dafür zu erläutern und – wo möglich – barrierefreie Alternativen aufzuzeigen.

Die Erklärung muss die verwendete Methodik zur Bewertung offenlegen. Ebenso wichtig ist die Einbindung eines Feedbackmechanismus – dieser ermöglicht es, bestehende Barrieren zu melden und Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit anzufordern.

Ein weiterer Pflichtbestandteil ist die Erläuterung des Schlichtungsverfahrens inklusive Verlinkung zur zuständigen Schlichtungsstelle. Dies stellt sicher, dass Nutzende bei Bedarf ihre Rechte geltend machen können.

Die Erklärung erfüllt damit mehrere Funktionen: Sie dient der gesetzlichen Compliance, ermöglicht die systematische Qualitätssicherung und schafft Transparenz. Durch die jährliche Aktualisierungspflicht wird zudem ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess angestoßen. Die leichte Auffindbarkeit – häufig durch einen Link im Fußbereich – und die Verwendung verständlicher Sprache sind dabei wichtig.