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Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein gesetzlich gefordertes Dokument, das die Zugänglichkeit digitaler Angebote transparent dokumentiert. Basierend auf §12b BGG und §7 BITV 2.0 sowie der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 müssen öffentliche Stellen diese Erklärung bereitstellen und regelmäßig aktualisieren.

Im Kontext des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird explizit das Wort Information statt Erklärung im Gesetzestext verwendet. Im BFSG-Kontext sollte man die Begriffe des Gesetzgebers übernehmen und statt von einer Erklärung von Informationen zur Barrierefreiheit sprechen.

Eine zentrale Anforderung ist die Erreichbarkeit: Die Erklärung muss über eine dauerhafte, leicht zugängliche Verlinkung erreichbar sein. Die Erklärung basiert auf einer faktenbasierten Bewertung der Barrierefreiheit und muss selbst in einem barrierefreien Format vorliegen. Sie dokumentiert transparent den Status quo: Welche Bereiche sind bereits barrierefrei gestaltet? Wo bestehen noch Einschränkungen? Bei nicht vollständig barrierefreier Gestaltung sind die betroffenen Bereiche konkret zu benennen, die Gründe dafür zu erläutern und – wo möglich – barrierefreie Alternativen aufzuzeigen.

Die Erklärung muss die verwendete Methodik zur Bewertung offenlegen, etwa Selbstbewertung, externe Prüfung und verwendeter Standard. Die Mustererklärung nach der EU-Richtlinie verlangt eine ausdrückliche Einstufung in eine von drei Stufen: vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform. Ebenso wichtig ist die Einbindung eines Feedbackmechanismus – dieser ermöglicht es, bestehende Barrieren zu melden und Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit anzufordern.

Ein weiterer Pflichtbestandteil ist die Erläuterung des Schlichtungsverfahrens inklusive Verlinkung zur zuständigen Schlichtungsstelle. Dies stellt sicher, dass Nutzende bei Bedarf ihre Rechte geltend machen können.

Die Erklärung erfüllt damit mehrere Funktionen: Sie dient der gesetzlichen Compliance, ermöglicht die systematische Qualitätssicherung und schafft Transparenz. Durch die regelmäßige Aktualisierung wird zudem ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess angestoßen. Die leichte Auffindbarkeit – häufig durch einen Link im Fußbereich – und die Verwendung verständlicher Sprache sind dabei wichtig.

Empfehlungen

  • Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
  • BITV definiert als rechtliche Grundlage verbindliche Standards für barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen in Deutschland.
  • Informationen zur Barrierefreiheit sind gesetzlich vorgeschriebene Angaben für Dienstleistungen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen.