Zum Inhalt springen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland. Es wurde im Juli 2021 verabschiedet und definiert verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.

Der Geltungsbereich umfasst:

  • Hardware und Betriebssysteme

  • Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Ticketautomaten etc.)

  • Telekommunikationsgeräte mit interaktiven Funktionen

  • E-Book-Reader und zugehörige Software

  • Onlinehandel und E-Commerce

  • Bankdienstleistungen für Verbrauchende

  • Personenbeförderungsdienste (Websites, Apps, E-Tickets)

  • Telekommunikationsdienste

Die Umsetzungspflicht gilt ab dem 28. Juni 2025 für neue Produkte und Dienstleistungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.

Die konkreten technischen Anforderungen werden in der Verordnung zum BFSG (BFSGV) definiert. Dabei gilt der Stand der Technik als Maßstab. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit veröffentlicht entsprechende Normen und Standards. Bei deren Einhaltung greift die Konformitätsvermutung. Die Marktüberwachungsbehörden haben weitreichende Befugnisse zur Durchsetzung: Sie können nicht-konforme Produkte oder Dienstleistungen vom Markt nehmen lassen und Rückrufaktionen anordnen. Dies betrifft die gesamte Lieferkette – von der Herstellung über den Import bis zum Handel.

Für die Wirtschaft bedeutet das BFSG einen Paradigmenwechsel: Barrierefreiheit wird von einer Option zu einer verbindlichen Anforderung. Besonders weitreichend sind die Auswirkungen im E-Commerce: Onlineshops müssen nicht nur selbst barrierefrei sein, sondern auch die Produktinformationen in barrierefreier Form bereitstellen. Dies erfordert oft umfangreiche Anpassungen der technischen Infrastruktur und der Content-Strategie.

Empfehlungen