Die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist eine rechtliche Grundlage für digitale Barrierefreiheit in Deutschland. Sie konkretisiert die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und legt verbindliche Standards für barrierefreie Informationstechnik fest.
Die aktuelle Version (BITV 2.0) trat 2011 in Kraft und orientiert sich über die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 eng an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie setzt seit der Novelle in 2019 die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in nationales Recht um.
Für die praktische Umsetzung bedeutet die BITV im Wesentlichen:
Alle relevanten digitalen Angebote öffentlicher Stellen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein (WCAG)
Erläuterungen in DGS und Leichter Sprache
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden
Ein Feedback-Mechanismus muss implementiert sein
Barrierefreiheit ist ein interdisziplinäres Thema: Folglich definiert die BITV nicht nur technische Anforderungen, sondern auch inhaltliche und organisatorische Aspekte. Ein wichtiger Bestandteil ist die Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung der Barrierefreiheit.