Die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist eine rechtliche Grundlage für digitale Barrierefreiheit in Deutschland. Sie konkretisiert die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und legt verbindliche Standards für barrierefreie Informationstechnik fest.
Die aktuelle Version – BITV 2.0 – trat 2019 in Kraft und orientiert sich eng an den internationalen Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie setzt dabei die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in nationales Recht um.
Für die praktische Umsetzung bedeutet die BITV im Wesentlichen:
Alle Informationsangebote müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein
Webinhalte müssen ohne Barrieren zugänglich sein – unabhängig von verwendeten Hilfsmitteln oder Einschränkungen
Zentrale Dokumente müssen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitgestellt werden
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden
Ein Feedback-Mechanismus muss implementiert sein
Barrierefreiheit ist ein interdisziplinäres Thema: Folglich definiert die BITV nicht nur technische Anforderungen, sondern auch inhaltliche und organisatorische Aspekte. Ein wichtiger Bestandteil ist die Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung der Barrierefreiheit.
Obwohl sie primär für öffentliche Stellen gilt, orientieren sich viele Unternehmen freiwillig an ihren Vorgaben – nicht zuletzt, weil barrierefreie Angebote eine größere Reichweite erschließen.