Kontrastrechner: Farben auf Barrierefreiheit prüfen
Der Kontrastrechner prüft, ob zwei Farben die Mindestkontraste nach WCAG 2.2 erfüllen (4,5:1 für Fließtext, 3:1 für große Schrift), und berechnet zusätzlich den Kontrastwert nach APCA.
Häufig klagen Menschen darüber, dass die Farben auf Websites schwer zu unterscheiden sind. Dabei liegt dem nicht zwangsläufig eine Sehbeeinträchtigung zugrunde. Schon ungünstige Lichtverhältnisse erschweren die Lesbarkeit. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder der BITV 2.0 sind Farbkontraste auch rechtlich relevant.
Dieser kostenlose Kontrastrechner hilft: Präzise werden das Kontrastverhältnis und der Lc (Lightness contrast) von zwei Farben berechnet. Für die Bewertung nach WCAG 2 und APCA können Schriftgröße und -schnitt eingegeben werden.
So funktioniert’s: Betätigen Sie das Farbfeld, um den Farbwähler zu öffnen. Alternativ können Sie die RGB-Werte oder den Hexadezimal-Code eingeben. Über die Schaltflächen können Sie eine Farbpinzette öffnen oder den Hexadezimal-Code kopieren bzw. einfügen. Auf alle Eingaben reagiert der Kontrastrechner in Echtzeit.
Kontrastrechner für Farben (WCAG & APCA)
Vordergrundfarbe
Hintergrundfarbe
WCAG 2-Kontrastverhältnis
Zusätzlicher Check: APCA
Alle Angaben ohne Gewähr. *APCA ist in einer öffentlichen Beta. Entspricht der Kontrastrechner Ihren Erwartungen? Ihre Rückmeldung ist willkommen unter info@barrierefreies.design.
Barrierefreies Grafik- und Webdesign
Gerne bin ich Ihnen behilflich und gestalte barrierefreie Websites, PDF-Dokumente und anderes Gestaltungsmaterial entsprechend relevanter Standards (WCAG, EN 301 549, PDF/UA etc.) und Gesetze (BITV 2.0, BFSG):
Designtrends folgend sind einige Webseiten besonders harmonisch und »soft« gestaltet. Die Lesbarkeit wird dabei aus den Augen verloren – mit vielen negativen Folgen. Einigen Menschen sind die Informationen nicht oder kaum zugänglich, die Bedienbarkeit der Webseite leidet darunter. Nutzende wandern wieder ab, die Absprungrate schnellt nach oben. Es ist wichtig, bei der Gestaltung nicht von Idealsituationen auszugehen. Die Web Content Accessibility Guidelines enthalten deshalb auch prüfbare Mindestkontraste.
Warum der Mindestkontrast oft nicht reicht
Wer exakt am Mindestkontrast entlangplant, arbeitet ohne Sicherheitsabstand. Jede Abweichung in der Umsetzung (ein leicht verändertes Grau, ein Bild hinter dem Text) führt dann sofort unter den Grenzwert.
Menschen mit Sehschwächen (zum Beispiel altersbedingte Makuladegeneration, grauer Star, niedriger Visus) profitieren von deutlich höheren Kontrasten. Auch bei Farbsehschwächen kann »gerade so 4,5:1« zu wenig sein. Bei einer Rotschwäche wirken Rottöne dunkler, rote Schrift auf dunklem Grund verliert dann deutlich an Kontrast. Selbst normalsichtige Nutzer haben in schwierigen Umgebungen (Sonne, kleine Displays, Beamer in hellen Räumen) Probleme, wenn nur das gesetzliche Minimum eingehalten wird.
Gute Bedienbarkeit (Usability) erfordert, Inhalte schnell und mühelos erfassen zu können. Wenn jemand sich »anstrengen« muss, ist die Barriere faktisch schon da.
WCAG 2 – Der Standard für Barrierefreiheit
Konformitätsstufen in den WCAG 2
Zur Feststellung der Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines ist es wichtig, die zutreffende Konformitätsstufe, das sogenannte Level, zu kennen:
Normaler und großer Text
In der Auswertung des Kontrastrechners stoßen Sie auf die Einteilung in »normalen Text« und »großen Text«. Die WCAG legen in dem Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) bzw. 1.4.6 Kontrast (erweitert) zwischen Text und Hintergrund ein bestimmtes Kontrastverhältnis fest, das abhängig von der Schriftgröße variiert. Das Ideal ist demnach schwarze Schrift auf weißem Hintergrund oder umgekehrt, wobei in der Praxis reines Schwarz auf reinem Weiß Halation verursachen kann und besonders von Menschen mit Legasthenie, Autismus oder Migräne als anstrengend beschrieben wird.
Der Nicht-Text-Kontrast
Etwas sperrig klingt der »Nicht-Text-Kontrast«. Er wird im Erfolgskriterium 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast der WCAG beschrieben und betrifft grafische Objekte und Teile der Bedienoberfläche:
APCA: ein Kontrastverfahren, das sich nach der Wahrnehmung richtet
Der Accessible Perceptual Contrast Algorithm (APCA) berechnet den Kontrast nach der tatsächlichen Wahrnehmung und berücksichtigt Schriftgröße und Schriftstärke. Im aktuellen Entwurf der WCAG 3 (W3C, Working Draft vom 10. September 2026) ist das Kontrastverfahren aber noch offen, APCA ist dort nicht festgeschrieben. Rechtlich maßgeblich bleibt das Kontrastverhältnis der WCAG 2.
Zukunft der Konformitätsstufen
Im aktuellen Entwurf der WCAG 3 (W3C, Working Draft vom 10. September 2026) gibt es keine Stufen A, AA und AAA mehr. Konform ist ein Angebot, wenn es alle Kernanforderungen erfüllt. Darüber hinaus erprobt das W3C Berichtsstufen, unter anderem mit den Bezeichnungen Bronze, Silver und Gold. Entschieden ist das noch nicht.
Accessible Perceptual Contrast Algorithm (APCA)
Die WCAG 2 berechnen den Kontrast als Verhältnis der relativen Leuchtdichten beider Farben. Wie hell Menschen eine Farbe empfinden, bildet das nur grob ab, besonders bei dunklen Farben und bei heller Schrift auf dunklem Grund. Aber eine um 20 Prozent reduzierte Helligkeit bedeutet nicht unbedingt, dass Menschen diese Farbe um 20 Prozent dunkler wahrnehmen.
Aus der Kritik an den WCAG 2 heraus wurde der Accessible Perceptual Contrast Algorithm (APCA) als Kandidat für die WCAG 3 entwickelt. Im aktuellen Entwurf ist er nicht enthalten, das Kontrastverfahren ist dort noch offen. Aber der APCA liefert eine bessere Einschätzung der menschlichen Wahrnehmung. Dadurch sind Farbkombinationen konform, die in der Praxis gut funktionieren, mit WCAG 2 jedoch durchfallen – und umgekehrt:
Der APCA wurde für die WCAG 3 entwickelt und könnte also ein Nachfolger des Kontrastverhältnisses sein. Einige Fachleute empfehlen, den APCA heute schon zu berücksichtigen. Zum einen, weil er zum Standard werden könnte, zum anderen – und darum geht es –, weil er Barrieren besser vermeidet. Besonders empfiehlt es sich bei Farbpaletten von Corporate Designs, die man später nicht so leicht ändern kann. Daher ist der APCA zur Berechnung des Lc (Lightness contrast) in diesem Kontrastrechner vorab integriert und prüft die Konformität mit der Stufe Silver.
Ungeachtet davon sollte die Konformität mit den WCAG 2 als Teil geltender Standards und Gesetze sichergestellt werden. Sich auf den unfertigen APCA bzw. die nicht finalen Grenzwerte zu verlassen, könnte im schlimmsten Fall bewirken, dass man am Ende gar keine konforme Farbkombination hat. Bis dahin empfiehlt sich der APCA nur als zusätzlicher Check.
Wenn das Farbkonzept auf Barrierefreiheit abgestimmt ist …
… dann muss es noch barrierefrei angewendet werden. Farben dürfen nicht der alleinige Informationsträger sein (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.1 Benutzung von Farbe). So werden in Bedienoberflächen oft die Farben Rot oder Grün verwendet, um valide oder invalide Formulareingaben zu markieren. Grundsätzlich ist es ratsam, semantisch-passende Farben einzusetzen. Aber ohne eine zusätzlichen, schriftlichen Meldung ist diese Information für Menschen mit einer Farbenfehlsichtigkeit schlimmstenfalls gar nicht wahrnehmbar. Diese Menschen haben Schwierigkeiten, rote und grüne Gestaltungselemente voneinander zu trennen. Das Gestaltungsmaterial kann mit verschiedenen Farbsehschwächen simuliert werden:
Auch ohne Farbsehschwäche reagieren Menschen auf Rot-Grün-Kontraste empfindlich. Bei gleicher Helligkeit der Farben kann ein Flimmern entstehen. Komplementärkontraste sollten insgesamt mit Vorsicht eingesetzt werden, weil sie oft als unangenehm empfunden werden.
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