PDF/UA steht für »Universal Accessibility« (Universelle Barrierefreiheit) und ist der internationale ISO-Standard »ISO 14289« für barrierefreie PDFs. Er definiert die technischen Anforderungen, die ein PDF-Dokument erfüllen muss, damit es für Menschen mit Behinderungen nutzbar ist. Ohne eine hinterlegte Struktur können Screenreader beispielsweise die logische Reihenfolge des Inhalts nicht erkennen. PDF/UA stellt unter anderem sicher, dass die visuelle Information in eine maschinenlesbare Struktur übersetzt wird.
PDF/UA-konforme Dokumente müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllen:
Semantisch korrekte Tags: Überschriften, Absätze, Listen, Tabellen usw. müssen strukturiert und ausgezeichnet sein.
Logische Lesereihenfolge: Der Textfluss muss mit der visuellen Darstellung übereinstimmen.
Alternative Texte: Bilder, Grafiken und andere Nicht-Text-Inhalte benötigen beschreibende Alternativtexte.
Dokumentsprache: Die Hauptsprache muss korrekt ausgezeichnet sein (zum Beispiel Deutsch, Englisch).
Metadaten: Titel, Autor und Sprache gehören zu den Pflichtinformationen.
Formularfelder: Müssen beschriftet und mit der Tastatur bedienbar sein.
Eingebettete Schriften: Alle verwendeten Schriften müssen vollständig eingebettet und Unicode-kompatibel sein.
Keine Sicherheitseinschränkungen: Funktionen wie Kopieren oder Vorlesen dürfen nicht blockiert sein.
Im Unterschied dazu ist PDF/A auf Langzeitarchivierung fokussiert. Öffentliche Stellen sind über die BITV 2.0 zu barrierefreien Dokumenten verpflichtet; PDF/UA ist dafür der maßgebliche technische Standard. Seit Juni 2025 sind über das BFSG auch viele private Unternehmen betroffen.