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Die WCAG sind die international maßgeblichen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Entwickelt wurden sie vom World Wide Web Consortium (W3C) im Rahmen der Web Accessibility Initiative (WAI).

Sie sind in drei Ebenen gegliedert: 4 Prinzipien, darunter 13 Richtlinien und darunter 86 Erfolgskriterien (Stand WCAG 2.2). Prüfbar sind allein die Erfolgskriterien. Die Prinzipien geben die Ordnung vor.

Prinzip 1: Wahrnehmbar (»Perceivable«). Beispiele:

  • Informationen müssen in einer Form präsentiert werden, die Nutzende wahrnehmen können

  • Text-Alternativen für Nicht-Text-Inhalte

  • Anpassbare Darstellung von Inhalten

  • Unterscheidbare Gestaltung von Vorder- und Hintergrund

Prinzip 2: Bedienbar (»Operable«). Beispiele:

  • Alle Funktionen müssen über die Tastatur verfügbar sein

  • Ausreichend Zeit zur Nutzung von Inhalten

  • Vermeidung von Inhalten, die Anfälle auslösen können

  • Navigationshilfen zur Orientierung

Prinzip 3: Verständlich (»Understandable«). Beispiele:

  • Texte müssen lesbar und verständlich sein

  • Inhalte müssen vorhersehbar erscheinen und sich konsistent verhalten

  • Hilfe bei der Eingabe und Fehlervermeidung

Prinzip 4: Robust. Beispiele:

  • Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien

  • Korrekte Auszeichnung von Struktur und Bedeutung

Die WCAG sind selbst kein Gesetz, werden aber über eine Normenkette verbindlich:

  • Für die Privatwirtschaft: Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) wird in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Die Konformitätsvermutung entsteht über die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf die WCAG Stufe AA verweist.

  • Für öffentliche Stellen: Die Richtlinie (EU) 2016/2102 wird über die BITV 2.0 und die Verordnungen der Länder umgesetzt, die ebenfalls auf die EN 301 549 verweisen.

Im September 2025 wurden die WCAG 2.2 zudem als internationale Norm ISO/IEC 40500:2025 veröffentlicht.

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