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Ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu benachbarten Farben gilt für die visuelle Präsentation von Bestandteilen der Benutzerschnittstelle und grafischen Objekten.
Stufe:
AA
Prinzip:
Wahrnehmbar
Rolle:
Design

Bestandteilen der Benutzerschnittstelle

Unter »Bestandteile der Benutzerschnittstelle« fallen alle sichtbaren Bedienelemente (zum Beispiel Buttons, Eingabefelder, Links) und deren Zustandsanzeigen (zum Beispiel aktiv, fokussiert, ausgewählt), deren Erkennbarkeit für die Bedienung notwendig ist. Sie müssen sich also visuell mit einem Farbkontrast von mindestens 3:1 gegenüber ihrer Umgebung abheben – außer sie sind deaktiviert (inaktiv) oder nutzen unveränderte Standarddarstellungen des Browsers, bei denen der Autors ohne eigenes Styling keinen Einfluss hat.

Grafische Objekte

Bei »grafischen Objekten« geht es um alle Bildbestandteile, die zum Verstehen des Inhalts gebraucht werden – etwa Linien in Diagrammen, Symbole auf Karten oder Piktogramme, die Informationen transportieren. Diese müssen einen Farbkontrast von mindestens 3:1 zum umgebenden Hintergrund haben, damit sie auch bei eingeschränktem Sehvermögen wahrnehmbar sind, außer die exakte visuelle Gestaltung ist selbst Teil der Information (zum Beispiel eine Heatmap, bei der Farben in bestimmter Abstufung die Daten repräsentieren).