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Das Zwei-Sinne-Prinzip ist eine fundamentale Regel der Barrierefreiheit: Wesentliche Informationen müssen über mindestens zwei der drei Sinneskanäle (Sehen, Hören oder Fühlen) wahrnehmbar sein. Dies garantiert, dass Menschen mit einer Sinnesbeeinträchtigung die Inhalte über einen alternativen Kanal erfassen können.

Die drei im Digitalen relevanten Sinne sind:

  • Sehen (visuell): Texte, Bilder, Farben, Animationen

  • Hören (auditiv): Sprache, Töne, akustische Signale

  • Fühlen (taktil): Braille-Zeilen, Vibration bei mobilen Geräten

Konkrete Umsetzungsbeispiele im Web:

  • Auditive Inhalte benötigen visuelle Alternativen:

    • Untertitel für Videos

    • Transkriptionen für Podcasts

    • Visuelle Signale für Systemtöne

  • Visuelle Inhalte brauchen nicht-visuelle Alternativen:

  • Taktile Alternativen sind im Web begrenzt, aber wichtig:

    • Unterstützung der Braillezeile durch semantisches HTML

    • Spürbare Vibrationssignale bei mobilen Anwendungen

    • Tastatursteuerung als Alternative zur Maus