Das Zwei-Sinne-Prinzip ist eine fundamentale Regel der Barrierefreiheit: Wesentliche Informationen müssen über mindestens zwei der drei Sinneskanäle (Sehen, Hören oder Fühlen) wahrnehmbar sein. Dies garantiert, dass Menschen mit einer Sinnesbeeinträchtigung die Inhalte über einen alternativen Kanal erfassen können.
Die drei im Digitalen relevanten Sinne sind:
Sehen (visuell): Texte, Bilder, Farben, Animationen
Hören (auditiv): Sprache, Töne, akustische Signale
Fühlen (taktil): Braille-Zeilen, Vibration bei mobilen Geräten
Konkrete Umsetzungsbeispiele im Web:
Auditive Inhalte benötigen visuelle Alternativen:
Untertitel für Videos
Transkriptionen für Podcasts
Visuelle Signale für Systemtöne
Visuelle Inhalte brauchen nicht-visuelle Alternativen:
Alt-Texte für Bilder (auditiv via Screenreader)
Audiodeskriptionen für Videos
Textliche Beschreibungen für Diagramme
Taktile Alternativen sind im Web begrenzt, aber wichtig:
Unterstützung von Braille-Displays durch semantisches HTML
Spürbare Vibrationssignale bei mobilen Anwendungen
Tastatursteuerung als Alternative zur Maus