Die WCAG 2 unterscheiden drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Sie ordnen die Erfolgskriterien danach, wie schwerwiegend die jeweilige Barriere ist und wie aufwendig ihre Beseitigung.
Level A: Mindestanforderung
Behandelt die schwerwiegendsten Barrieren
Bei Nichterfüllung sind bestimmte Gruppen vollständig ausgeschlossen
Meist mit überschaubarem Aufwand erreichbar
Beispiele: Alternativtexte für Bilder (1.1.1), Untertitel für aufgezeichnete Videos (1.2.2), vollständige Tastaturbedienung (2.1.1)
Level AA: die rechtlich maßgebliche Stufe
Behandelt die verbreitetsten und praktisch bedeutsamsten Barrieren
Beispiele: Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 (1.4.3), Reflow bei 320 CSS-Pixeln ohne horizontales Scrollen (1.4.10), sichtbarer Fokusindikator (2.4.7)
Auf diese Stufe verweisen die Gesetze: Die Norm EN 301 549 referenziert die WCAG auf Konformitätsstufe AA, und die BITV 2.0 verweist ihrerseits auf die EN. Wer AA erfüllt, deckt damit den Kern der rechtlichen Anforderung ab.
Die BITV geht allerdings an einer Stelle darüber hinaus: Die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache nach § 4 BITV 2.0 haben in den WCAG keine Entsprechung.
Level AAA: die erweiterte Stufe
Höchste Zugänglichkeit, aber nicht für alle Inhaltsarten erreichbar
Wird in der Regel nicht gesetzlich gefordert
Das W3C rät ausdrücklich davon ab, AAA-Konformität für ganze Websites als Anforderung zu setzen
Beispiele: Kontrastverhältnis von mindestens 7:1 (1.4.6), Gebärdensprachvideos zu aufgezeichneten Inhalten (1.2.6)
Die Stufen bauen aufeinander auf
Für AA-Konformität müssen alle Kriterien der Stufe A und alle der Stufe AA erfüllt sein — das wird häufig missverstanden. Und es gilt ohne Abstufung: Ein einziges nicht erfülltes Kriterium verhindert das Erreichen der gesamten Stufe. Wie ein Zwischenstand trotzdem ehrlich kommuniziert werden kann, regelt die Erklärung zur Barrierefreiheit mit den Angaben »vollständig konform«, »teilweise konform« und »nicht konform«.