Je später Aspekte der Barrierefreiheit einbezogen werden, desto schwieriger wird es, sie umfänglich umzusetzen. Deshalb beginnt Barrierefreiheit bereits in der Planung und Konzeption der Webseite. Zu Beginn können mit interdisziplinärer Kommunikation alle Beteiligten einbezogen werden, damit der Grundstein für einen barrierefreien Internetauftritt gelegt werden kann.
Webdesign! Aber barrierefrei und inklusiv.
1. Konzeption und Planung
2. Barrierefreie Gestaltung
Schon im Logo- und Farbkonzept können Gestaltungskriterien berücksichtigt werden, um ein inklusives und barrierefreies Webdesign zu erreichen. Diese Kriterien sind nicht nur Geschmacksfragen, sondern messbar. Wesentlich für die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) beziehungsweise der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sind unter anderem Mindestkontraste zwischen den Farben. Weitere Prüfsteine enthält auch die Checkliste für barrierefreies Webdesign. So ist Barrierefreiheit nicht nur ein guter Vorsatz, sondern in Erfolgskriterien definiert.
Dabei bleibt ein großer Spielraum für einen individuellen und aufmerksamkeitsstarken Internetauftritt Ihres Unternehmens oder Ihrer Institution.
3. Barrierefreie Programmierung
Barrierefreie Webseiten haben auch in der Programmierung eine Besonderheit: Sie müssen technisch sauber umgesetzt werden. Das Seitenlayout wird semantisch-korrekt gegliedert und ausgezeichnet, es setzt auf moderne Webstandards. Damit ist die Webseite für Hilfstechnologien ideal vorbereitet.
Das erhöht die Qualität der Webseite in mehrfacher Hinsicht: Wartung und Modifikationen sind mit einer sauberen Programmierung deutlich einfacher. Außerdem geht barrierefreies Webdesign Hand in Hand mit der Suchmaschinenoptimierung. Die Suchmaschinen gehen beim Indexieren einer Webseite schließlich ganz ähnlich wie Screenreader vor.
Auf geht’s!
Eine persönliche Beratung und ein individuelles Angebot erhalten Sie nach einer Kontaktaufnahme per E-Mail an info@barrierefreies.design oder per Anruf an +49 152 53000270 (Mo. – Fr., 9 – 18 Uhr).
Arbeitsproben und Referenzen erhalten Sie ebenfalls auf Anfrage.
Ein Projekt anfragenHäufig gestellte Fragen (FAQ)
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Barrierefreiheit hat den Anspruch, Inhalte allen Menschen zugänglich zu machen. Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung profitieren beispielsweise von angemessenen Kontrasten, skalierbaren Layouts oder einer semantischen Struktur, mit der Screenreader den Inhalt verständlich vorlesen können. Für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung werden Transkripte oder Untertitel in audiovisuellen Inhalten bereitgestellt. Motorisch-eingeschränkten Menschen helfen entsprechend große Schaltflächen mit einem Abstand zueinander oder die Möglichkeit, die Website allein mit der Tastatur zu bedienen. Animationen werden für Menschen mit Epilepsie und vestibulären Störungen bewusst eingesetzt. Für Menschen geistigen Einschränkungen bieten sich Inhalte in einfacher oder leichter Sprache vor. Barrierefreiheit ist vielschichtig.
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Barrierefreiheit bedeutet, Bereiche des Lebens so zu gestalten, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
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Oft reduzieren bereits wenige Kniffe die Barrieren einer bestehenden Website. Eine tiefergehende Umsetzung der Barrierefreiheit hängt von einigen technischen Aspekten ab, die sich individuell prüfen lassen. Ebenso bietet sich oft an, das bestehende Content-Management-System weiterzuverwenden.
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Ja. Das Content-Management-System muss gewisse Anforderungen erfüllen, aber mit aktuellen Systemen ist das oft möglich. Genauer hinsehen muss man bei sogenannten »Multi-Purpose-Themes« oder fertigen Plugins.
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Mit dem bloßen Auge erkennt man beispielsweise gut gewählte Kontraste, Schriftgrößen und Abstände. Eine selbsterklärende Struktur, einleitende Überschriften und verständliche Navigationsmechanismen sind ebenso unabdinglich. Aber Barrierefreiheit geht tiefer, so sind die Websites beispielsweise für verschiedene Hilfstechnologien optimiert und funktionieren in unterschiedlichen Bedingungen.
Die Checkliste zeigt auf, was eine barrierefreie Website ausmacht. -
Für Bund, Länder, Gemeinden sowie für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sind barrierefreie Websites Pflicht. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.
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Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), zu deutsch »Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte«, sind ein Standard der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C). Die WCAG sind prüfbare Regeln zur barrierefreien Gestaltung und Programmierung von Webseiten. Sie sind in der EU für neue und bestehende Webseiten von öffentlichen Stellen Pflicht und von verschiedenen Stellen (ISO, CEN, CENELEC, ETSI) zur Norm erklärt worden.
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Die Abkürzung »a11y« ist vor allem im englischen Sprachraum ein geläufiger Hashtag, der im Kontext der Barrierefreiheit verwendet wird. Es ist ein sogenanntes Numeronym des Wortes »Accessibility«, das sich aus dem ersten und letztem Buchstaben sowie der Summe der gelöschten Buchstaben dazwischen zusammensetzt. Man kann es auch als »Ally« lesen, zu Deutsch Verbündete:r.