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Der European Accessibility Act, offiziell als EU-Richtlinie 2019/882 bezeichnet, ist ein zentrales Regelwerk zur Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen im europäischen Binnenmarkt. Die Richtlinie schafft einheitliche Standards für Produkte und Dienstleistungen.

Der EAA unterscheidet sich von früheren Regelungen durch seinen umfassenden Ansatz: Er adressiert nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch private Unternehmen. Zudem geht er über reine Web-Barrierefreiheit hinaus und schafft einen ganzheitlichen Rahmen für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen im digitalen Zeitalter.

Kernbereiche der Richtlinie sind:

  • Computer und Betriebssysteme

  • Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Ticketautomaten)

  • Smartphones und zugehörige Software

  • TV-Geräte für digitale Fernsehdienste

  • Dienstleistungen im Bereich elektronischer Kommunikation

  • E-Commerce und Onlinehandel

  • E-Books und zugehörige Software

  • Bank- und Finanzdienstleistungen

Die Richtlinie definiert spezifische technische Anforderungen für jede Kategorie. Für digitale Produkte und Services bedeutet dies beispielsweise:

  • Bereitstellung von Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte

  • Anpassbare Darstellung von Inhalten

  • Kompatibilität mit assistiven Technologien

  • Verschiedene Wahrnehmungsmöglichkeiten für Informationen

  • Robuste Interpretation durch unterschiedliche Browser und Hilfsmittel

Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten läuft bis zum 28. Juni 2025 – ab dann müssen neue Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen erfüllen. Bestehende Produkte dürfen noch bis 2030 vertrieben werden. Für kleinere Unternehmen gibt es Ausnahmeregelungen, wenn die Umsetzung eine »unverhältnismäßige Belastung« darstellen würde. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.

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